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FAQs Kita

Wir bitten immer zusätzlich um die Zusendung einer Vormerkung.

Ja. Eine Besichtigung ist immer nach telefonischer Absprache mit den Einrichtungsleitungen möglich.

Nach Eingang der Vormerkung ist Ihr Kind auf unserer Warteliste registriert. Nach Besichtigung der Einrichtung und in Abhängigkeit von Vakanzen erhalten Sie ein schriftliches Platzangebot.

Nein. Das Betreuungsjahr beginnt immer zum 01. August e.J. Unterjährige Eintritte sind nur möglich, sofern ein Platz frei wird. Bitte tragen Sie daher immer Ihr gewünschtes Eintrittsdatum auf der Vormerkung ein, so dass wir dieses ggf. berücksichtigen können.

Ja. Die Kita-Plätze in Taunusstein sind ausschließlich Bürgern der Stadt Taunusstein vorbehalten.

Nein. Jedoch wird ein entsprechend unterschiedliches Entgelt  berechnet, wenn der Wohnsitz nicht in Schwalbach a.Ts. gemeldet ist.

Ja, Bitte tragen Sie in der Vormerkung das erwartete Geburtsdatum ein. Eine Registrierung bei WIKITA ist 3 Monate vor Geburt möglich.

Nein. Eine WIKITA-Registrierung und Zusendung einer Vormerkung ist erneut notwendig.

Nein. Eine Vormerkung für die Grundschule(-n) sowie ein Aufnahmegespräch mit dem Kind in der Grundschule ist Voraussetzung.

Ja. Sofern Vakanzen bestehen, ist ein Wechsel möglich.

Ja. Es muss der Nachweis über vorhandene Masernschutzimpfung gemäß §20, Infektionsschutzgesetz erbracht werden.

Bei unseren Preschool-Gruppen handelt es sich um das letzte Kindergartenjahr vor Einschulung.

Die Eingewöhnung erfolgt nach dem sog. „Berliner Modell“.

In den ersten Tagen der Eingewöhnungsphase bitten wir Sie, in Rufbereitschaft zu bleiben. Die Eingewöhnung ist beendet, wenn Ihr Kind uns als weitere Bezugspersonen angenommen hat.

Nein. Windeln und Pflegeprodukte werden bereitgestellt und sind in den Verpflegungskosten enthalten.

Das Kind sollte bei Eintritt in den Kindergarten die Toilette benutzen können.

Ja. Bitte wenden Sie sich zur Beantragung von Beitragsbezuschussungen an das für Ihren Wohnort zuständige Amt .
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zur Trägerhilfe.

Nein. Der Betreuungsvertrag endet automatisch, wenn ein Kind vor dem 30. Juni  e.J. das sechste Lebensjahr erreicht.

Ja. Es handelt sich um ein Jahresentgelt, das in 12 gleiche Monatsraten aufgeteilt ist. Daher ist die monatliche Rate auch bei Fehlzeiten zu entrichten.

Grundsätzlich ja. Jedoch immer nur in Abhängigkeit der verfügbaren Ganztags- oder ¾-Tagsplätze in der Gruppe Ihres Kindes.

In den Krippen ist das Frühstück Bestandteil der Verpflegungskosten.
In den Kindergärten Kita Campolino, Kita Im Obergrund, Kita Pebbles und Kita Sonnenberg wird ein zusätzliches Frühstücksentgelt in Rechnung gestellt.
In den übrigen Kindergärten bringen die Eltern das Frühstück selbst mit.

Eine Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zu den vertraglich festgelegten Kündigungsfristen erfolgen.

Nein. Diese Optionen werden in keiner unserer Einrichtungen angeboten.